Endlich ist das neue Familienmitglied angekommen – und schon geht es auch los mit notwendigen behördlichen Wegen. Was müssen Sie beachten?

Hunderegistrierung

Chippflicht

Seit 2008 müssen Hunde gemäß §24a TSchG in Österreich gechippt werden. Der in etwa reiskorngroße Chip wird dem Hund auf der linken Nackenseite mittels einer Spritze injiziert. Auf diesem Chip befindet sich eine 15-stellige Nummer, die weltweit nur einmalig vergeben wird und der ISO-Norm entspricht.
Mittels eines Lesegerätes kann dieser Chip jederzeit ausgelesen werden und das Tier eindeutig identifiziert werden.

Registrierungspflicht

Um jedoch die Zuordnung des Hundes zu einem bestimmten Halter beim Auslesen des Chips zu gewährleisten, muß der Chip in einer Datenbank registriert werden. Seit 2010 ist auch das gesetzlich verankert. Registrieren können Sie Ihren Hund entweder über Ihren Tierarzt lassen oder aber online eine Eigenregistrierung vornehmen. Die Eigenregistrierung ist zudem auch billiger, da der Tierarzt berechtigt ist, für seinen Aufwand auch ein Honorar zu verlangen.

Die online Registrierung ist eigentlich recht einfach. Es gibt verschiedene Datenbanken, bei denen Sie Ihren Liebling registrieren lassen können.

Petcard

Petcard hat eine übersichtliche Webseite. Die Registrierung kostet einmalig € 18,00. In den Registrierungskosten ist eine Petcard – auf der die Chipnummer, Ihr Name und ein QR-Code vermerkt sind, eine Halsbandmarke, die amtliche Registrierung in der Heimtierdatenbank und der Versand inkludiert. Für einen Aufpreis von € 12,00 bis @ 16,00 können Sie auch auch eine individuelle Deluxe Halsbandmarke wählen.
Wenn Sie Ihr Tier als entlaufen melden, wird es auch unter Vermisste Tiere angezeigt.

http://www.petcard.at

Animaldata

Die Registrierung kostet einmalig € 18,00. Es gibt eine Karte mit Chipnummer und einen Anhänger fürs Hundehalsband mit der Animaldata Hotline und der Chipnummer dazu. Animaldata bietet zusätzlich zur Registrierung eine Abfragefunktion an, wo Sie online sehen können, ob der Chip registriert ist. Das ist praktisch für den Fall, dass man einen Hund gefunden hat. Auskunft über den Besitzer erhält man jedoch nur telefonisch.
Eine Expressuche gibt es auch, damit können Sie bekanntgeben, dass Ihre Hund entlaufen ist.
Animaldata informiert dann die österreichischen Tierheime und Tierärzte (die E-Mails akzeptieren) in einem Umkreis bis 100 km um den Ort, an welchem ein Tier entlaufen ist, mit dem Ersuchen um Kontaktaufnahme mit dem eingetragenen Tierhalter, sollte das Tier vorgestellt oder aufgegriffen werden. 

Gleichzeitig wird bei der Abfrage der Mikrochipnummer bei Animaldata für einen Monat auf den Verlust des Tieres hingewiesen. Animaldata ist auch mit EUROPETNET und PETMAXX vernetzt, sollte Ihr Hund im Ausland verlorengehen.

https://www.animaldata.com

 IFTA (Identifizieren – Finden – Tracken – Anrufen)

Hier kostet die Registrierung € 29,90, es gibt ebenso einen Ausweis und eine Marke fürs Halsband. Die Webseite ist in verschiedenen Sprachen verfügbar, zwar sehr informativ, für meine Begriffe aber etwas unübersichtlich. Ifta stellt laut ihrer Webseite als einzige Organisation weltweit eine Mobile App für die Rückführung Ihres kleinen Lieblings zur Verfügung.  Diese APP für alle gängigen Smartphones und Tablets unterstützt Transponder, Tattoos und ihre Identifikationsplakette. Die Nutzung der mobilen App zur Rückführung erfolgt kostenfrei.

http://www.tierregistrierung.at

Die drei oben genannten Institutionen nehmen auch automatisch den Eintrag in der amtlichen Heimtierdatenbank vor. Der Eintrag in die Heimtierdatenbank ist für Hunde verpflichtend.

Haben Sie vielleicht ein älteres Tier übernommen, das zwar gechippt ist, überprüfen Sie biite auch, ob der Chip in einer Datenbank registriert ist.
Sollte Ihr Hund noch in keiner der oben genannten Datenbanken registriert sein, so wählen Sie bitte eine der möglichen Registrierungsvarianten, um dies nachzuholen.

Gesetzestext: Wer seinen Hund/seine Hunde nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe (bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.500,-) zu bestrafen.

Eine Registrierung in einem Hunderegister, wie sie manche Bundesländer oder Gemeinden führen, ersetzt die Meldung in der Heimtierdatenbank nicht!

Hundesteuer

Die Hunderegistrierung hat nichts mit der Hundesteuer zu tun. In Österreich sind die Städte und Gemeinden für die Hundesteuer zuständig. Also muss man sich mit dem Gemeindeamt oder in größeren Städten mit der zuständigen Magistratsabteilung in Verbindung setzen. Dort bekommen Sie auch die Höhe, Fristen und genauen Bestimmungen zur Hundesteuer.
Nach Bezahlung der Hundesteuer/Hundeabgabe erhalten Sie eine Hundemarke, die vorschriftsmässig am Hundehalsband festgemacht werden muss.

In bestimmten Fällen gibt es Befreiungen, Ermäßigungen und Ausnahmen von der Hundesteuer (z.B. Nutzhunde, Therapie-, Rettungs- und Diensthunde, Blindenhunde, Hunde für Hilflose usw.). Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat.

Nachsatz: Katzen müssen derzeit nicht registriert werden. Eine empfehlenswerte und sinnvolle Maßnahme wäre es aber allenfalls, falls der Stubentiger dann problemlos identifiziert und zu ihrem rechtmässigen Halter zurückgebracht werden kann und sich unter Umständen einen monatelangen Aufenthalt in einem Tierheim spart.

Und wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen natürlich auch unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.